Tatsache ist:
Wir haben keine Naturlandschaft, in der die Selbstregulation funktioniert. Deshalb ist Jagd notwendig.
Weil
der wirtschaftende, erholungsuchende und sporttreibende Mensch in die Natur eingreift, bringt er das natürliche Gleichgewicht durcheinander.
Weil
in der von Menschen beeinträchtigten Natur zahlreiche Tierarten bedroht sind, andere überhand nehmen und erhebliche Schäden verursachen können.
Weil
der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten hegt und schützt, als er bejagt, fördert er ganz besonders den Wildtier- und Artenschutz.
Weil
in unserer heutigen Kulturlandschaft zur Jagd untrennbar die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume aller freilebenden Tiere durch die Jäger gehören.
Tatsache ist:
Wir haben keine Naturlandschaft, in der die Selbstregulation funktioniert. Deshalb ist Jagd notwendig.
Weil
der wirtschaftende, erholungsuchende und sporttreibende Mensch in die Natur eingreift, bringt er das natürliche Gleichgewicht durcheinander.
Weil
in der von Menschen beeinträchtigten Natur zahlreiche Tierarten bedroht sind, andere überhand nehmen und erhebliche Schäden verursachen können.
Weil
der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten hegt und schützt, als er bejagt, fördert er ganz besonders den Wildtier- und Artenschutz.
Weil
in unserer heutigen Kulturlandschaft zur Jagd untrennbar die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume aller freilebenden Tiere durch die Jäger gehören.
Tatsache ist:
Jagdausübung und Tierschutz sind keine Gegensätze. Die Ansprüche des Tierschutzes sind bereits in den allgemeinen Grundsätzen deutscher Waidgerechtigkeit enthalten. Ihnen hat sich der Jäger verpflichtet.
Weil
Jagd mehr als töten ist. Freude am Jagen bedeutet nicht Freude am Töten. Das Erlegen eines Wildtieres ist nur ein kleiner Teil des Jagderlebnisses.
Weil
kein Jäger ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet.
Weil
der Jäger auf Grund seiner Ausbildung und staatlichen Prüfung in der Lage ist, das Wild so zu erlegen, daß ihm Schmerzen und Leiden erspart bleiben.
Weil
eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung auf dem Prinzip "Regulation und Ernte" beruht. Das Töten einzelner Tiere steht der Arterhaltung nicht entgegen.
Tatsache ist:
Die Jagd ist gesetzlich geregelt. Verstöße werden gerichtlich und vereinsrechtlich geahndet.
Weil
nur derjenige jagen darf, der die strenge Jägerprüfung bestanden hat. Erforderlich ist darüber hinaus der behördlich vorgeschriebene Jagdschein und die Jagderlaubnis.
Weil
Vorschriften detailliert regeln, was Jäger tun und lassen müssen, wann, wo und wie gejagt werden darf oder muß. Deshalb sind Verstöße klar feststellbar.
Weil
der Jäger besonders zuverlässig sein muss und die Jagdausübung Rücksichtnahme und Verantwortung verlangt.
Weil
sich auch die Jägerschaft von Jägern distanziert, die die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und über die Ausübung der Jagd missachten.
Tatsache ist:
Das Wort "Trophäenkult" ist ein Schlagwort, das auf die Jagd in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zutrifft.
Weil
der Begriff "Trophäe" einen Bedeutungswandel erfahren hat. Sie gilt heute nicht mehr als "Siegeszeichen" oder Statussymbol.
Weil
die Trophäe für den Fachmann wichtige Informationswerte besitzt. Sie hat daher nach wie vor, wenn auch in einem völlig anderen Sinne, ihre Bedeutung.
Weil
der überwiegende Teil der Jäger die Trophäe nicht überbewertet, sich an ihr aber als Erinnerung an ein Jagderlebnis erfreut.
Weil
Trophäenschauen heute als Hegeschauen durchgeführt werden, die Auskunft über die Situation aller Wildarten geben.
Tatsache ist:
Die Fütterung des Wildes ist nur in Zeiten, in denen natürliche Äsung nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, auch aus Tierschutzgründen, notwendig und erlaubt. Dies ist gesetzlich geregelt. Verstöße werden geahndet.
Weil
zur Hege alle sinnvollen Maßnahmen gehören, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen.
Weil
es zu den Aufgaben des Jägers gehört, in den Revieren für ein ausreichendes Nahrungsangebot zu sorgen. Deshalb ist Wildfütterung in Notzeiten gesetzliche Pflicht.
Weil
ausgeräumte Feldfluren im Herbst und Winter dem Wild keine Deckung und kaum Nahrung bieten. Deshalb ist das Bereitstellen artgerechter Äsung notwendig.
Weil
ständige Störungen abseits der Wege die Tiere daran hindern, die sichere Deckung zur Nahrungssuche zu verlassen. Deshalb kann Fütterung erforderlich sein.
Tatsache ist:
Die Fütterung des Wildes ist nur in Zeiten, in denen natürliche Äsung nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, auch aus Tierschutzgründen, notwendig und erlaubt. Dies ist gesetzlich geregelt. Verstöße werden geahndet.
Weil
zur Hege alle sinnvollen Maßnahmen gehören, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen.
Weil
es zu den Aufgaben des Jägers gehört, in den Revieren für ein ausreichendes Nahrungsangebot zu sorgen. Deshalb ist Wildfütterung in Notzeiten gesetzliche Pflicht.
Weil
ausgeräumte Feldfluren im Herbst und Winter dem Wild keine Deckung und kaum Nahrung bieten. Deshalb ist das Bereitstellen artgerechter Äsung notwendig.
Weil
ständige Störungen abseits der Wege die Tiere daran hindern, die sichere Deckung zur Nahrungssuche zu verlassen. Deshalb kann Fütterung erforderlich sein.
Tatsache ist:
Die Jäger haben Interesse an einer langfristigen Nutzung des Wildes. Seit es moderne Jagdgesetze gibt, ist bei uns keine Tierart, die diesen Gesetzen unterliegt, ausgerottet worden. Dagegen wird die Liste der bedrohten, nicht jagdbaren Tierarten immer länger.
Weil
sich die Jäger der Tatsache bewußt sind, daß Schutz- und Nutzfunktionen untrennbar miteinander verbunden sind.
Weil
sich die Einstellung zum Tier im Vergleich zur Vergangenheit grundsätzlich gewandelt hat. Heute gilt keine Tierart mehr als "an sich böse", als zu verfolgende und zu vernichtende "Bestie".
Weil
der Grundsatz gilt, daß das Bejagen einer Wildart niemals den Zweck verfolgt, diese auszurotten. Seltene oder selten gewordene Tierarten werden nicht bejagt.
Weil
der Jagdpächter auf Grund langer Pachtzeiten an der dauerhaften Nutzung der Jagd interessiert ist. Deshalb hat er ein bleibendes Interesse an der Erhaltung des Wildbestandes.
Tatsache ist:
Die jagdliche nachhaltige Nutzung schließt die Verantwortung für die gesamte freilebende Tier- und Pflanzenwelt ein. Die Jagd mit ihrer Hegepflicht dient dem Biotop-Artenschutz insgesamt und ist damit angewandter Naturschutz.
Weil
sich Jäger nicht nur dem gesetzliche Hegeauftrag verpflichtet fühlen, sondern von der Notwendigkeit der Erhaltung unserer Natur überzeugt sind.
Weil
der Schutz der Natur und der wildlebenden Tiere oberste Aufgabe der Jäger ist. Der DJV gehört deshalb zu den staatlich anerkannten Naturschutzverbänden.
Weil
der DJV bis auf Ortsebene verzweigt ist. Der DJV gehört zu den größten Naturschutzverbänden in der Bundesrepublik. Er ist der einzige, der flächendeckend arbeiten kann.
Weil
die Ausübung des Jagdrechtes an das Eigentum von Grund und Boden gekoppelt ist. Jäger können Naturschutzmaßnahmen am besten in die Tat umsetzen.
Tatsache ist:
Jeder Mensch ist "Nutzer" der Natur. Notwendiger Schutz und nachhaltige Nutzung des Wildes sind untrennbar verbunden. Über Art und Umfang des jagdlichen Eingriffs wird im Rahmen der Jagdgesetze entschieden.
Weil
Nutzen und Schützen sich einander nicht ausschließen müssen, sondern ergänzen können. Die Möglichkeit sinnvoller Nutzung ist oft die beste Motivation für nachhaltigen Schutz.
Weil
Arterhaltung heute zu den Grundprinzipien des Jagens gehört. Damit ist die Jagd wichtiger Faktor für die langfristige Pflege und Erhaltung der Natur.
Weil
die Aufgaben der Jagd wie der Land- und Forstwirtschaft langfristig und auf Dauerhaftigkeit angelegt sind (Prinzip der Nachhaltigkeit). Damit ist der Schutz der Natur gewährleistet.
Weil
die Jäger die Wildbestände pfleglich, gewissenhaft und mit fachlichem Können nutzen.
Tatsache ist:
Die Jäger tragen wesentlich zum Erhalt Ihrer Lebensräume bei. Dies kommt auch der Allgemeinheit zugute. Darüber hinaus ist die Jagd ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der weit über die jagdlichen Kreise hinaus wirkt.
Weil
die Jäger für einen artenreichen und gesunden Wildbestand sorgen. An dem vielfältigen Wildvorkommen in unserem Lande kann sich die gesamte Bevölkerung erfreuen.
Weil
die Ausgaben für die Jagd in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen Einkommen schaffen. Dies sichert Tausende von Arbeitsplätzen.
Weil
Wildbret auch für Nichtjäger ein hochwertiges und geschätztes Nahrungsmittel ist.
Weil
die erheblichen Mittel, die die Jäger in den Naturschutz investieren, die Allgemeinheit entlasten.
Tatsache ist:
In allen Interessengebieten, so auch bei der Jagd, gibt es eine Fachsprache. Sie dient der Verständigung untereinander. Jägersprache und jagdliche Bräuche haben auch heute noch bei der Jagd ihren Sinn.
Weil
die Fachausdrücke der Jäger im Laufe von Jahrhunderten entstanden sind, zeigen sie einen Teil unserer kulturellen Entwicklung auf. Dies ist zu erhalten und fortzuführen.
Weil
das jagdliche Brauchtum den ordnungsgemäßen Ablauf der Jagd gewährleistet. Auch aus Sicherheitsgründen kann hierauf nicht verzichtet werden.
Weil
das jagdliche Brauchtum kein "aufgesetztes" Ritual ist, sondern bei der praktischen Jagdausübung bewährte Hilfe gibt.
Weil
die Jäger mit vielen Bräuchen auch ihre Ehrfurcht vor dem Wild bezeugen.
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